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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saale-Werbung
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen
dem Kunden und der Saale-Werbung gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts bedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
Unsere
Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Saale-Werbung als angenommen. Dies kann auch per Fax oder E-Mail geschehen.
3. Leistung und Vergütung
Unser
Honoraranspruch gilt grundsätzlich für jede einzelne Leistung,
sobald diese erbracht wurde. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres
Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen, die nicht
ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden
gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
Alle der Saale-Werbung entstehenden Auslagen, die über den üblichen
Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche
Versandkosten oder Reisen) können dem Kunden in Rechnung gestellt
werden. Kostenvoranschläge der Saale-Werbung sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
von uns schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen,
werden wir den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt,
wenn er nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht. Für alle Arbeiten der Saale-Werbung, die aus
welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt uns
eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt
der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte
Konzepte. Entwürfe usw. sind uns vielmehr unverzüglich
zurückzustellen.
4. Präsentationen
Jede
Präsentation - unabhängig davon, ob diese einen Auftrag nach sich zieht
oder nicht - berechtigt den Auftraggeber nicht, die Unterlagen zu
nutzen. Diese sind vielmehr unverzüglich der Saale-Werbung
zurückzustellen. Wir sind berechtigt, die präsentierten Ideen und
Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von
Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung,
Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung ist ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und
Urheberschutz
Alle Leistungen der Saale-Werbung einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles,
Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, aber auch Angebote), auch einzelne
Teile daraus, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückverlangt werden. Dies gilt nicht für Schilder, Kfz-Beschriftungen, Textilien, Flyer, Aufkleber, Geschäftspapiere - kurz - für alle erbrachten vergüteten Leistungen.
Für die Nutzung von Leistungen der Saale-Werbung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ist unsere Zustimmung erforderlich. In diesem Fall steht uns eine angemessene Vergütung zu. Diese wird durch uns je nach Verhältnismäßigkeit selbst festgelegt.
6. KennzeichnungDie Saale-Werbung darf auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
7. Genehmigung
Alle Vorleistungen
der Saale-Werbung (Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, u.ä.) sind vom Kunden zu überprüfen und
binnen zehn Werktagen freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die
wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen
überprüfen lassen. Wir veranlassen eine rechtliche Prüfung nur
auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde
zu tragen.
8. Termine
Die
Saale-Werbung wird immer versuchen, die vereinbarten Termine
einzuhalten. Eine Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden
allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden
Rechte, wenn er uns eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.
Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die
Saale-Werbung. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus
dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit durch uns. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse
– insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Saale-Werbung –
entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Zahlung
Die Rechnungen der Saale-Werbung sind netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig,
sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten
Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Saale--Werbung. Der Kunde darf nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und
Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung durch uns schriftlich geltend zu machen und zu
begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden
nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch uns
zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns beruhen. Für
die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Saale-Werbung
keinerlei Haftung.
11. Haftung
Die Saale-Werbung wird die
ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten
Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare
gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere
der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften - auch bei den von uns
vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich.
Die Haftung der Saale-Werbung für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind - insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Saale-Werbung selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Saale-Werbung schad- und klaglos: der Kunde hat uns somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Saale-Werbung ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
13. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Saale-Werbung, d.h. Bad Lobenstein / Thüringen
Bad Lobenstein , Saaldorf im Oktober 2019