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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saale-Werbung

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Saale-Werbung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Saale-Werbung als angenommen. Dies kann auch per Fax oder E-Mail geschehen.

3. Leistung und Vergütung
Unser Honoraranspruch gilt grundsätzlich für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle der Saale-Werbung entstehenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge der Saale-Werbung sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, werden wir den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Für alle Arbeiten der Saale-Werbung, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt uns eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe usw. sind uns vielmehr unverzüglich  zurückzustellen.

4. Präsentationen
Jede Präsentation - unabhängig davon, ob diese einen Auftrag nach sich zieht oder nicht - berechtigt den Auftraggeber nicht, die Unterlagen zu nutzen. Diese sind vielmehr unverzüglich der Saale-Werbung zurückzustellen. Wir sind berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung  nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Saale-Werbung einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, aber auch Angebote), auch einzelne Teile daraus, bleiben unser Eigentum und können jederzeit  zurückverlangt werden. Dies gilt nicht für Schilder, Kfz-Beschriftungen, Textilien, Flyer, Aufkleber, Geschäftspapiere - kurz - für alle erbrachten vergüteten Leistungen. 

Für die Nutzung von Leistungen der Saale-Werbung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ist unsere Zustimmung erforderlich. In diesem Fall steht uns eine angemessene Vergütung zu. Diese wird durch uns je nach Verhältnismäßigkeit selbst festgelegt.

6. Kennzeichnung

Die Saale-Werbung darf auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Genehmigung
Alle Vorleistungen der Saale-Werbung (Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, u.ä.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zehn Werktagen freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. Wir veranlassen eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
Die Saale-Werbung wird immer versuchen, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Saale-Werbung. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Saale-Werbung – entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
Die Rechnungen der Saale-Werbung sind netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Saale--Werbung. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung durch uns schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch uns zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Saale-Werbung keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Saale-Werbung wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften - auch bei den von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich.

Die Haftung der Saale-Werbung für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind - insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Saale-Werbung selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Saale-Werbung schad- und klaglos: der Kunde hat uns somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Saale-Werbung ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort  und Gerichtsstand ist der Sitz der Saale-Werbung, d.h. Bad Lobenstein / Thüringen

Bad Lobenstein , Saaldorf im Oktober 2019                                                                                                                                                                                                                   zurück